14. November 2024

Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern eignen sich häufig gut für die Erzeugung von Sonnenstrom. Mit dem Mieterstrom-Modell der Stadtwerke Esslingen (SWE) kann dieser vor Ort genutzt werden. Auch ein BHKW kann Mieterstrom liefern.
Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude haben oft große Dachflächen, die sich für Photovoltaik eignen. Natürlich kann man den so erzeugten Strom einfach ins Netz einspeisen. Interessanter ist es jedoch, den Sonnenstrom vor Ort zu nutzen. Dafür gibt es das Mieterstrom-Modell. Die SWE mit ihrem Unternehmen SolarES errichten dabei die PV-Anlage und stellen den Strom Mietern und Bewohnern zur Verfügung.
Ähnlich funktioniert es mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Die SWE bauen ein BHKW ein und versorgen das Gebäude damit nicht nur mit Wärme, sondern auch mit Strom.
Dadurch, dass der Strom nicht über das öffentliche Netz fließen muss, ist Mieterstrom für die Nutzer günstig. Lediglich die Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Wenn die Sonne nicht scheint bzw. das BHKW zu wenig Strom erzeugt, beliefern die SWE ihre Kunden mit regionalem Ökostrom.
Die verschiedenen Stromarten werden exakt abgerechnet, so dass die Nutzer volle Transparenz haben, und dennoch nur einen Vertrag mit den SWE schließen müssen. Vermieter und Mieter müssen sich also um nichts kümmern und profitieren von günstigen Nebenkosten. Auch für Eigentümergemeinschaften (WEG) ist das Mieterstrom- Modell geeignet.
Für kleinere Mehrfamilienhäuser ist das Mieterstrom-Modell aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen oft nicht rentabel. Der Gesetzgeber hat deshalb ein neues einfacheres Modell geschaffen.
Seit Mai gibt es die sogenannte „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Der Strom aus der PV-Anlage wird den Wohnungen dabei anteilig zugerechnet und von den Netzbezugsmengen abgezogen. Überschüsse werden ins Netz eingespeist und vergütet. Für den Reststrom schließt jede Mietpartei bzw. jeder Eigentümer und jede Eigentümerin selbständig einen Vertrag mit einem Energieversorger. Um die Messung von Stromverbrauch und -produktion sowie die Abrechnung kümmert sich in den Fall die WEG bzw. der Vermieter.