03. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen rund um Umzüge und den Wechsel Ihres Stromanbieters. Diese bringen wichtige Änderungen für alle Stromkundinnen und -kunden mit sich.
Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags müssen eingehalten werden.
Der Lieferantenwechsel beschreibt den Vorgang, bei dem Sie als Stromkunde mit Ihrer Verbrauchsstelle von einem Energieversorger zu einem anderen Energieversorger wechseln.
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die An- und Abmeldung Ihres Stromversorgers. Diese sollen den Wechsel von einem Stromlieferanten zu einem anderen binnen 24 Stunden ermöglichen. Die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe bei den Anbietern. Sobald Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Sie als Verbraucher können ab Juni 2025 flexibler und vor allem schneller den Stromanbieter wechseln – auch zu den SWE.
Wichtig: Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Ein täglicher Wechsel ist also nur möglich, wenn keine vertragliche Bindung mehr besteht.
Bei einem Umzug ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu handeln:
Wichtig: Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich den technischen Austausch im Hintergrund – nicht den Zeitpunkt, ab dem Ihr neuer Vertrag wirksam wird.
Damit der Lieferantenwechsel – damit sind sowohl der Wechsel des Stromanbieters als auch Umzüge gemeint – schnell und korrekt erfolgen kann, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
Ihr neuer Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim alten Versorger und koordiniert den Wechsel mit allen Beteiligten.
Unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter – telefonisch unter 0711 / 3907-660, per E-Mail an nfgrn-sd oder über unser Kontaktformular.