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03. Juni 2025

Neuer Stromanbieterwechsel in 24 Stunden – das müssen Sie wissen

Stromanbieter

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen rund um Umzüge und den Wechsel Ihres Stromanbieters. Diese bringen wichtige Änderungen für alle Stromkundinnen und -kunden mit sich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Energieversorger koordinieren den technischen Ablauf eines Anbieterwechsels und bestätigen diesen an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
  • Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind nicht mehr möglich: Alle Änderungen gelten nur für zukünftige Termine.
  • Wichtig: MaLo-ID bereithalten. Für den Wechsel benötigen Sie Ihre Marktlokations-ID – zu finden auf Ihrer Stromabrechnung

Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags müssen eingehalten werden.

Was ist ein Lieferantenwechsel?

Der Lieferantenwechsel beschreibt den Vorgang, bei dem Sie als Stromkunde mit Ihrer Verbrauchsstelle von einem Energieversorger zu einem anderen Energieversorger wechseln.

Was sich beim Anbieterwechsel ändert

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die An- und Abmeldung Ihres Stromversorgers. Diese sollen den Wechsel von einem Stromlieferanten zu einem anderen binnen 24 Stunden ermöglichen. Die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe bei den Anbietern. Sobald Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Sie als Verbraucher können ab Juni 2025 flexibler und vor allem schneller den Stromanbieter wechseln – auch zu den SWE.
Wichtig: Vertragliche Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen. Ein täglicher Wechsel ist also nur möglich, wenn keine vertragliche Bindung mehr besteht.

Was passiert bei einem Umzug?

Bei einem Umzug ist es besonders wichtig, rechtzeitig zu handeln:

  • Melden Sie Umzüge für einen reibungslosen Wechsel so früh wie möglich und mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Lieferbeginn.
  • Rückwirkende Ab- und Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
  • Erfolgt die Abmeldung zu spät, müssen Sie eventuell weiter für Strom bezahlen, auch wenn Sie bereits ausgezogen sind. In der neuen Wohnung werden Sie zwar auf jeden Fall mit Strom beliefert, aber bei zu später Anmeldung evtl. zunächst zu den meist teureren Konditionen der Grundversorgung.
  • Notieren Sie – wie bisher – den Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs und teilen Sie uns diesen als Endzählerstand mit. Im Fall eines Mietverhältnisses teilen Sie uns den Zählerstand des Übergabeprotokolls mit.

Das bleibt unverändert

  • Ihre Vertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter
  • Ihre Kündigungsfristen
  • Die Möglichkeit, den Anbieter selbst zu wählen

Wichtig: Die 24-Stunden-Regel betrifft ausschließlich den technischen Austausch im Hintergrund – nicht den Zeitpunkt, ab dem Ihr neuer Vertrag wirksam wird.

Was für einen reibungslosen Wechsel erforderlich ist

Damit der Lieferantenwechsel – damit sind sowohl der Wechsel des Stromanbieters als auch Umzüge gemeint – schnell und korrekt erfolgen kann, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) – eine elfstellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer letzten Stromrechnung
  • Alternativ: Ihre Zählernummer
  • Das gewünschte Lieferbeginn-Datum
  • Ihre Kundendaten
  • Ihre schriftliche Mitteilung – am besten per E-Mail an nfgrn-sd.

Ihr neuer Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim alten Versorger und koordiniert den Wechsel mit allen Beteiligten.

Noch Fragen?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gern weiter – telefonisch unter 0711 / 3907-660, per E-Mail an nfgrn-sd oder über unser Kontaktformular.

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