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Sanierungsfahrplan

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Das EWärmeG BW beim Heizungstausch erfüllen

Wer seine zentrale Heizungsanlage austauscht, muss in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beachten. Eine günstige Lösung bietet hier der Sanierungsfahrplan. Wer beim Heizungstausch auf eine moderne Erdgasheizung mit 10 Prozent Biogas setzt und sich außerdem einen Sanierungsfahrplan ausstellen lässt, hat das Gesetz erfüllt. Diese Option gibt es für alle Erdgasheizungen mit einer thermischen Gesamtleistung bis zu 50kW, was für den Privatbereich in aller Regel der Fall ist.

Bei Nicht-Wohngebäuden wird der Sanierungsfahrplan sogar vollständig als Pflichterfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes anerkannt.

Individuelle Erstellung für Ihr Wohngebäude

Die erfahrenen Energieberater der Stadtwerke Esslingen stellen Sanierungsfahrpläne aus. Nach einer Vor-Ort-Begehung wird dabei eine Anleitung erarbeitet, wie das Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen übrigens nicht zwingend umgesetzt werden – schon die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird bei der Erfüllung des EWärmeG Baden-Württemberg angerechnet. Lassen Sie sich jetzt einen Sanierungsfahrplan von unseren Energie-Experten ausstellen! Über Kosten und mögliche Förderungen beraten wir Sie gerne.

Die einzelnen Schritte eines Sanierungsfahrplans

1

Ermittlung

Ist-Zustand des Gebäudes wird ermittelt

2

Zielsetzung

Energetische Qualität des Gebäudes nach der Sanierung

3

Vorschlag

Sinnvolle Modernisierungsschritte und Fördermittel werden vorgeschlagen

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